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Landkreis Peine
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Prüfung von Verwendungsnachweisen

Für investive und nicht investive Maßnahmen, die von der EU, dem Bund, dem Land oder anderen Zuschussgebern gefördert werden, sind Verwendungsnachweise zu erstellen, die nach den Förderbedingungen vom RPA zu prüfen sind.

Die Prüfung erstreckt sich darauf, dass die Mittel nur für förderfähige Ausgaben verwendet wurden und durch entsprechende Belege nachgewiesen sind.

 

Öffnungszeiten und Kontakte

Öffnungszeiten

Montag
8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag
8.30 - 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch
nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.30 - 12.00 Uhr


Kontakte

Rechnungsprüfungsamt
Burgstraße 1
31224 Peine

Fax: +49 5171 401 773 6
E-Mail oder Kontaktformular
Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 1.OG

Leitung:
Beneke Hans-Jörg

Stellvertretende Leitung: 
Faulhaber Martin

Technischer Prüfer/Vergaben:
Briegnitz Ralf

Prüfer:
Apel Anette
Wiese Viktoria
Kunstmann V.

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Wichtige Informationen

Für wichtige Informationen zur Ukraine-Hilfe und zum Coronavirus hat der Landkreis Peine je ein Bürgertelefon geschaltet. Darüber hinaus haben wir unter den Rubriken "Wichtige Links" und "Wichtige Downloads" weitere Informationen für Interessierte zusammengestellt.

Mehr erfahren


Kontakt

Bürgertelefon Coronavirus
Burgstraße 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 900 0
Fax: +49 5171 401 770 0
E-Mail oder Kontaktformular