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Landkreis Peine
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Jagdsteuer

Was ist die Jagdsteuer?

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz. Aufwandsteuern erfassen eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen, sie stellen also auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab.

Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung erfüllt die Besteuerung des Jagdrechts diese Voraussetzung. Die Jagdsteuer wird als traditionelle Aufwandssteuer angesehen, denn die Ausübung des Jagdrechts erfordert in aller Regel nach wie vor die Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel (z. B. zu leistende Jagdpacht, Wildschadenverhütungsmaßnahmen und Wildschadenersatz). Die Jagdausübung bringt damit zugleich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.

Bemessung und Steuerpflicht

Die Jagdsteuer darf nicht mit der in Niedersachsen an das Land abzuführenden Jagdabgabe aller Jagdscheininhaber verwechselt werden. Steuerpflichtig sind nicht alle Inhaber von Jagdscheinen, sondern die Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer).

Ab dem 01.04.2020 gilt die vom Kreistag neu beschlossene Jagdsteuersatzung. Veränderungen gibt es insbesondere bei der Berechnung der Jagdwerte, die als Grundlage für die Steuer dienen.

Für verpachtete Jagden berechnet sich der Jagdwert aus dem Pachtpreis sowie Nebenleistungen mit Ausnahme des Wildschadensersatzes.

Der Jagdwert für die nicht verpachteten Jagden wird voraussichtlich im April 2020 erstmalig festgestellt und gilt bis einschließlich dem Steuerjahr 2024.

Im Landkreis Peine liegt der Steuersatz bei 20 % des Jagdwertes.

Diese und weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Jagsteuersatzung für den Landkreis Peine.

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Burgstraße 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 335 3
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