Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Bei dieser Wahl werden mindestens 598 Abgeordnete aus ganz Deutschland für den Bundestag gewählt. Die Bundesrepublik wird hierzu in Wahlkreise aufgegliedert. Näheres zur Wahl regeln das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
Der Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl (= personalisierte Verhältniswahl) gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste der Partei. Sie allein bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Landkreis Peine ist mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine dem Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine zugeordnet. Hinzu kommt der Landkreis Gifhorn ohne die Samtgemeinden Boldecker Land und Brome. Die Organisation der Bundestagswahl erfolgt abwechselnd durch den Landkreis Peine und den Landkreis Gifhorn.
Die nächste Bundestagswahl erfolgte am 26.09.2021. Die Wahlorganisation erfolgte durch den Landkreis Peine.
Bekanntmachung Ergebnis Bundestagswahl 2021
(PDF, 251 kB)
Ergebnis der Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis Gifhorn-Peine
Ergebnis der Bundestagswahl 2013 für den Wahlkreis Gifhorn-Peine
Ergebnis der Bundestagswahl 2021 für den Wahlkreis Gifhorn-Peine