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Landkreis Peine
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Europawahl

Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und zwar in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen.

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Hierbei erfolgt die Wahl nach nationalen Wahlgesetzen und nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) regeln unter anderem das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

In Deutschland wurde am 26.05.2019 gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler konnte mit einer Stimme eine Partei oder eine politische Vereinigung wählen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zur Europawahl können der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de entnommen werden.

Wahlergebnis für den Landkreis Peine zur Europawahl 2019

Wahlergebnis für den Landkreis Peine zur Europawahl 2014

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Montag - Dienstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch
nach Terminvereinbarung

Donnerstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag
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Ansprechpartner/in

Kreiswahlleiter

Stellvertretender Kreiswahlleiter

n.n.

Wahlsachbearbeiterin

Frau Christina Gand
Burgstraße 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 335 3
Raum: 3303, Gebäudeteil 3, DG
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Wichtige Informationen

Für wichtige Informationen zur Ukraine-Hilfe und zum Coronavirus hat der Landkreis Peine je ein Bürgertelefon geschaltet. Darüber hinaus haben wir unter den Rubriken "Wichtige Links" und "Wichtige Downloads" weitere Informationen für Interessierte zusammengestellt.

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