Es kann sinnvoll sein, dass vor dem Einreichen eines Bauantrages oder dem Kauf eines Grundstücks einzelne konkrete bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen mittels einer Bauvoranfrage geklärt werden. Mit dem Bauvorbescheid erhalten Sie frühzeitig eine rechtverbindliche Auskunft.
Insbesondere planungsrechtliche Fragen wie das Art und das Maß einer baulichen Nutzung gehören zu den häufigen Fragestellungen einer Bauvoranfrage. Sie können bereits vorab klären, wie Sie das Grundstück oder das Gebäude nutzen dürfen (Wohnen, Gewerbe etc.), die Höhe der baulichen Anlage, die Anzahl der Geschosse oder die maximale Versiegelung des Grundstücks. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie bei Erfordernis entsprechende Bauvorlagen (Grundrisse etc.) enthalten.
Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO (PDF, 26 kB)
Wohin kann ich meine Unterlagen versenden?
Fachdienst Bau- und Raumordnung
Burgstr. 1
31224 Peine
Haben Sie weitere Fragen?
Nutzen Sie dafür gerne unsere Öffnungs- und Sprechzeiten im Rahmen einer Bauberatung oder wenden Sie sich direkt an:
Tel.: 05171 401 620 2
Mail: bauen@landkreis-peine.de
Fallen Gebühren an?
Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.