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Landkreis Peine
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Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Peine, vertreten durch den Fachdienst Bauordnung und Raumordnung, für die Einhaltung der baurechtlichen Erfordernisse nach z.B. dem Baugesetzbuch oder der Niedersächsischen Bauordnung zuständig. Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören insbesondere die Überprüfung und Genehmigung Ihrer Bauvorhaben, die Bearbeitung und Eintragung von Baulasten, die Überwachung von Vorhaben innerhalb des Landkreises Peine und das bauaufsichtliche Einschreiten.

Zugeordnete Dienstleistungen

Abbruchanzeige

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

Benötige ich für den Abbruch meines Gebäudes eine Abbruchgenehmigung?

Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Abbruch eines einfachen Geräteschuppens oder eines Einfamilienhauses bedarf beispielsweise nicht der Anzeigepflicht. Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Wie sieht der Verfahrensablauf aus?

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz oder befindet sich in der unmittelbaren Nähe eines Denkmals. Muss ich hierzu etwas beachten?

Ganz wichtig: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder sich in der unmittelbaren Nähe eines Denkmals befinden, dürfen nicht ohne denkmalrechtliche Genehmigung abgebrochen werden. Auch nach einem Abbruch einer Altimmobilie in der direkten Nähe eines Denkmals können an den eventuellen Neubau besondere Anforderungen an den Denkmalschutz gestellt werden. Weitere Hinweise und Informationen zum Denkmalschutz erhalten Sie hier.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Idealerweise vereinbaren Sie mit uns zu unseren Öffnungs- und Sprechzeiten vorab einen Termin, denn so können Sie Wartezeiten verkürzen. Wenden Sie sich hierzu bitte an:

Tel.: 05171 401 620 2

Mail: bauen@landkreis-peine.de

Nutzen Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Bauberatung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Klärung von planungs- und baurechtlichen Fragen? 

Wir erörtern mit Ihnen gern Themen wie die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks oder geben Ihnen Auskunft zu Erschließungsfragen, zu Abstandsflächen, Stellplatzerfordernisse und weiteren konkreten Fragen.

Vielleicht können wir Ihnen mit unseren FAQ (Häufige Fragen an die Bauaufsicht) vorab schon weiterhelfen.

Wann sind Bauberatungen möglich?

Der Fachdienst bittet Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit einen Termin zur Bauberatung zu vereinbaren.

Hierzu wenden Sie sich bitte zu unseren Öffnungszeiten an:

Tel.: 05171 401 620 2
Mail: bauen@landkreis-peine.de

Nutzen Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Kann ich mich auf den Termin vorbereiten?

Wir empfehlen Ihnen bereits konkrete Fragestellungen sowie idealerweise einen Lageplan mitzubringen.

Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Es kann sinnvoll sein, dass vor dem Einreichen eines Bauantrages oder dem Kauf eines Grundstücks einzelne konkrete bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen mittels einer Bauvoranfrage geklärt werden. Mit dem Bauvorbescheid erhalten Sie frühzeitig eine rechtverbindliche Auskunft. 

Insbesondere planungsrechtliche Fragen wie das Art und das Maß einer baulichen Nutzung gehören zu den häufigen Fragestellungen einer Bauvoranfrage. Sie können bereits vorab klären, wie Sie das Grundstück oder das Gebäude nutzen dürfen (Wohnen, Gewerbe etc.), die Höhe der baulichen Anlage, die Anzahl der Geschosse oder die maximale Versiegelung des Grundstücks.  Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie bei Erfordernis entsprechende Bauvorlagen (Grundrisse etc.) enthalten.

Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO (PDF, 26 kB)

Wohin kann ich meine Unterlagen versenden?

Fachdienst Bau- und Raumordnung
Burgstr. 1
31224 Peine

Haben Sie weitere Fragen?

Nutzen Sie dafür gerne unsere Öffnungs- und Sprechzeiten im Rahmen einer Bauberatung oder wenden Sie sich direkt an:

Tel.: 05171 401 620 2
Mail: bauen@landkreis-peine.de

Fallen Gebühren an?

Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.



 

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Öffnungszeiten

Der Fachdienst bittet Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.

Hierzu wenden Sie sich bitte zu unseren Öffnungszeiten an die 05171 / 401 6202 oder an bauen@landkreis-peine.de .

Montag
8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag
8.30 -12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
8.30 - 12.00 Uhr

Kontakt

Fachdienst Bauordnung, Raumordnung
Burgstr. 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 620 2
Fax: +49 5171 401 771 6
E-Mail oder Kontaktformular
Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a

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Wichtige Informationen

Für wichtige Informationen zur Ukraine-Hilfe und zum Coronavirus hat der Landkreis Peine je ein Bürgertelefon geschaltet. Darüber hinaus haben wir unter den Rubriken "Wichtige Links" und "Wichtige Downloads" weitere Informationen für Interessierte zusammengestellt.

Mehr erfahren


Kontakt

Bürgertelefon Coronavirus
Burgstraße 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 900 0
Fax: +49 5171 401 770 0
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