Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, müssen ihre Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anmelden. Ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur gelegentlich, ob sie selbstständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, ist dabei unerheblich. Die Pflicht besteht auch für Tantra- oder erotische Masseurinnen und Masseure sowie dominante Dienstleistende. Für die Anmeldung ist der Nachweis über eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit vornehmlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Zwecks der erforderlichen gesundheitlichen Beratung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt.
Die anschließende Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises beim Landkreis Peine. Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Auf Ihren Wunsch wird Ihnen zusätzlich und kostenfrei eine Bescheinigung mit verändertem Namen ausgestellt (Aliasbescheinigung).
Die Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung sowie der Nachweis über die gesundheitliche Beratung müssen während der Ausübung der Tätigkeit mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung beträgt für unter 21 Jährige 1 Jahr ansonsten 2 Jahre und ist im Anschluss bei der zuständigen Behörde zu verlängern.
Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
- ein Lichtbild
- gültiger Personalausweis/Reisepass bzw. Ausweisdokument
(ggf. Nachweis über die Berechtigung, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben)
- Wohnsitz, hilfsweise eine Zustellanschrift
- die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
- Nachweis einer innerhalb der vergangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung
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Das Anmeldeverfahren ist gebührenpflichtig und kostet 15 €.