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Um Ihr Anliegen persönlich vor Ort zu klären, bitten wir Sie, jedoch einen Termin mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner/in zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte. Ohne Termin ist es nicht sichergestellt, dass sie Ihren/Ihre Ansprechpartner/in anzutreffen.
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Ihr Fachdienst Ordnungswesen
In der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsene oder heimisch gewordene ausländische Staatsangehörige haben oft den Wunsch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie können bei Erfüllung aller Voraussetzungen auf Antrag eingebürgert werden.
Deutsche aber auch ausländische Staatsangehörige benötigen Nachweise darüber, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. nicht besitzen, zum Beispiel als Nachweis für eine abschließende Ausbildung in einem medizinischen Beruf oder zur Vorlage bei ihrer Auslandsvertretung.
Zu folgenden Themen beraten wir Sie gern:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
(zum Beispiel durch Einbürgerung)
- Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
(zum Beispiel durch einen Staatsangehörigkeitsausweis)
- Nachweise über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
(so genannte Negativbescheinigung für ausländische Staatsangehörige, die einen solchen Nachweis ihrer Auslandsvertretung vorlegen müssen)
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
(nur möglich bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder bei Besitz einer weiteren, ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
(zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)
Die Einbürgerungsbehörde hat keine offene Sprechzeit.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner in der Einbürgerungsbehörde zuverlässig, wenn Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.