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Ihr Fachdienst Ordnungswesen
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die sieben Standesämter im Kreisgebiet aus. In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere
- die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und
- die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören zum Beispiel die
- Prüfung der Personenstandsregister,
- Eintragung von Folgebeurkundungen,
- Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland,
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung,
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren,
- Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile.
Falls Sie personenstandsrechtliche Fragen, also zum Beispiel
- zur Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles,
- zur Eheschließung oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im In- und Ausland,
- zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft,
- zur Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen,
- zur Abgabe von Sorgerechts- oder namensrechtlichen Erklärungen,
- zur Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland,
- zu Anträgen auf Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden oder
- zum Kirchenaustritt
haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt.