Die Straßenverkehrsvorschriften und deren Beachtung dienen unter anderem dem Ziel, Gefahren, Behinderungen und Belästigungen von Straßenverkehrsteilnehmern und Dritten durch den Verkehr entgegen zu wirken und einen optimalen Ablauf zu gewährleisten. Es soll allen Verkehrsteilnehmern eine ihren Bedürfnissen angemessene Nutzung des Straßenraumes ermöglichen.
Für das Ahnden von Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den bundesweit gültigen Bußgeldkatalog. Dieser enthält die Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Blieb der Verkehrsverstoß zum Beispiel nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen beim Verursacher vor, so wirkt sich das regelsatzerhöhend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben dagegen eine Abweichung zugunsten des Betroffenen.
Weniger schwerwiegende Verfehlungen werden mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Zahlt der Betroffene nicht, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Regelsätze der Geldbußen liegen zwischen 60 und 760 Euro. Die rechtskräftige Ahndung wird im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes - zum Beispiel berufliche Nachteile - erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung - gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden.
Auskünfte über den ihn betreffenden Inhalt und über die Punkte kann jeder Betroffene aus dem Fahreignungsregister unentgeltlich erhalten. Den entsprechenden Antrag mit einem Identitätsnachweis (amtlich beglaubigte Ablichtung des Personalausweises oder des Passes) nimmt das Kraftfahrt-Bundesamt - Fahreignungsregister - 24932 Flensburg entgegen.
Kommunale Verkehrsüberwachung
Ein wesentlicher Anteil an Verkehrsverstößen wird durch die kommunale Verkehrsüberwachung festgestellt. Der Landkreis Peine ist seit dem 01. August 2001 "auf der Straße" vertreten; seitdem wird mit eigenen Fahrzeugen, aber auch mit stationären Anlagen das Einhalten der Geschwindigkeiten an verschiedenen Straßen im Landkreis Peine überwacht. Seit Dezember 2011 wird auch auf der Autobahn A2 "geblitzt".
Näheres zu diesem Thema erfahren sie auf den Seiten des Fachdienstes Straßenverkehr.