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Landkreis Peine
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Ortsdurchfahrtgrenzen

Ortsdurchfahrten sind der Teil einer Bundesstraße, Landesstraße oder Kreisstraße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient.
Die Festlegung des Beginns und des Endes einer Ortsdurchfahrt ist unter anderem wichtig für Genehmigungen von baulichen Anlagen an den Straßen, da zum Beispiel außerhalb von Ortsdurchfahrten längs der Landesstraßen und Kreisstraßen ein Bauverbot für Hochbauten in einer Entfernung von 20 Meter besteht.

Sofern sich die örtlichen Gegebenheiten beispielsweise durch Ausweisung neuer Baugebiete verändern, werden die Ortsdurchfahrtgrenzen entsprechend angepasst.

Die Ortsdurchfahrtgrenzen stimmen nicht zwangsläufig mit den Ortstafeln (gelbes Ortsschild) überein. Zuständig für die Aufstellung der Ortstafeln ist das Straßenverkehrsamt.

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Kontakt

Herr Stephan Kötz
Standort Pappelweg 2
Pappelweg 2
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 930 0
Raum: 9300, Straßenmeisterei, 1. OG
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: +49 5171 401 772 7
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Wichtige Informationen

Für wichtige Informationen zur Ukraine-Hilfe und zum Coronavirus hat der Landkreis Peine je ein Bürgertelefon geschaltet. Darüber hinaus haben wir unter den Rubriken "Wichtige Links" und "Wichtige Downloads" weitere Informationen für Interessierte zusammengestellt.

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Burgstraße 1
31224 Peine

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