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Landkreis Peine
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Planfeststellungsverfahren

Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beziehungsweise im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und den Paragraphen 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.

Diese beiden Straßengesetze bestimmen, dass Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen nur gebaut oder geändert werden dürfen, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist.

Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.

In einem Planfeststellungsverfahren sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne dass weitere öffentliche Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung).

Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Er ist überdies Voraussetzung für die Enteignung und die vorläufige Besitzeinweisung.

Bei den Bundesautobahnen und für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommenen Bau- oder Ausbaumaßnahmen ist die Autobahn GmbH des Bundes, sowie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig.

Vom Landkreis Peine werden Planfeststellungsverfahren für die übrigen Bundesstraßen und für die Landesstraßen als Aufgabe im sogenannten übertragenen Wirkungskreis sowie für die Kreisstraßen als Aufgabe im sogenannten eigenen Wirkungskreis durchgeführt.

Für Baumaßnahmen an Gemeindestraßen und Stadtstraßen sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen und die Peiner Stadtverwaltung verantwortlich.

Planfeststellung

 

Aktuelle Planfeststellungsverfahren:

Kreisstraßen :

Bundes - und Landesstraßen:

  • -



Bevorstehende Planfeststellungsverfahren:

Kreisstraßen :

  • K 14 Radweg Wipshausen – B 214 (bei Didderse)
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 18 / K 20 OD Blumenhagen
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 23 Radweg Münstedt – B1
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 23 Radweg Klein Lafferde - B1
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 27 Radweg Ölsburg – Abzw. Gadenstedt
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 35 Radweg Hohenhameln - Bierbergen
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 52 Radweg Denstorf – Sonnenberg
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 66 OD Neubrück
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • K 71 Radweg Bettmar – Sierße
    Sobald die Planunterlagen vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Bundes - und Landesstraßen

  • B 1 OD Groß Lafferde
    Sobald die Planunterlagen des Vorhabenträgers, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) - Geschäftsbereich Wolfenbüttel vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
  • B 65 Radweg Peine-Schmedenstedt - Sierße
    Sobald die Planunterlagen des Vorhabenträgers, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) - Geschäftsbereich Wolfenbüttel vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. 
  • L 473 Radweg Wierthe – L 475
    Sobald die Planunterlagen des Vorhabenträgers, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) - Geschäftsbereich Wolfenbüttel vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren:

Kreisstraßen:

  • K 41 Radweg Hohenhameln – Ohlum
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 16.01.2012 ergangen.
  • K 43 OD Eddesse
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 16.03.2020 ergangen.
  • K 52 OD Denstorf
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 24.10.2019 ergangen.
  • K 58 Landkreis Peine / K 12 Stadt Braunschweig Radweg Wedtlenstedt – Lamme
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 19.03.2019 ergangen.
  • K 62 Meerdorf – K 20 bei Mödesse
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 21.11.2018 ergangen.

 Bundes - und Landesstraßen:

  • B 1 OD Bettmar
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 30.09.2021 ergangen.
  • B 65 OD Sierße
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 11.03.2015 ergangen.
  • B 444 „Panzerkurve“ zwischen Peine-Stederdorf und Edemissen
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 20.07.2015 ergangen.
  • B 494 Radweg „Deutschen Kaiser“ KP B 494/L413 – Peine-Rosenthal
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 21.06.2017 ergangen.
  • L 320 Radweg zwischen der K 16 und der K 13 (nach Rietze)
    Der Planfeststellungsbeschluss ist am 06.12.2021 ergangen.

Besonderheit:

Der Landkreis Peine ist nach Paragraph 18 fortfolgende des allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den Paragraphen 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und des Paragraphen 12 Absatz 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) auch für Planfeststellungsverfahren zuständig, wenn es sich um eine Betriebsanlage nichtbundeseigener Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs handelt.

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