Das Gesundheitsamt des Landkreises Peine nutzt das Meldeportal „Mebi“ für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Einrichtungen und Unternehmen im Kreisgebiet. Am Freitag, 11. März, wird eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der der Landkreis Peine alle betroffenen Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, für die Meldung ihrer Mitarbeiter ab Mittwoch, 16. März, das zentrale Meldeportal „Mebi“ (siehe Randspalte unter "Links") zu nutzen. Meldungen in anderer Form können nicht anerkannt werden.
Gemeldet werden müssen die in der Einrichtung oder dem Unternehmen tätige Personen, die bis zum 15. März 2022 keinen Nachweis über eine Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest darüber, dass eine Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, vorgelegt haben.
Welche Einrichtungen/Unternehmen und Personengruppen von dieser Verpflichtung betroffen sind, ist in der Randspalte unter "Dokumente" nachzulesen.
Nach der Meldung erhält die betroffene Person Gelegenheit, den Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Erfolgt dies nicht, so ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen, welches unter bestimmten Voraussetzungen in einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot münden kann. Während des gesamten Verfahrens haben Betroffene jedoch die Möglichkeit, etwaige Nachteile durch eine Impfung abzuwenden.
Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es unter anderem in der Randspalte unter "Dokumente".
Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie in der Randspalte unter "Links".