Veranstaltungsankündigung
Online-Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche und Gastfamilien
SGB-II-Leistungen und Sprachförderung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Kurzinfo:
Was? Informationsveranstaltung zu SGB-II-Leistungen und Sprachförderung für ukrainische Geflüchtete
Für wen? Ehrenamtliche und Gastfamilien
Wann? 18.05.22, 14:00 Uhr oder 19.05.22, 11:00 Uhr
Wo? Online über BigBlueButton
Link: Infoveranstaltung
Kein Ergebnis gefunden.
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie ab sofort unter folgendem Link: Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
🠊Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II online beantragen und Veränderungen online mitteilen🠈
Ab sofort können Kundinnen und Kunden des Jobcenters online den Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen und Veränderungen mitteilen. Das Online-Portal ist für die Nutzung per Computer und mit mobilen Endgeräten, wie Smartphone oder Tablet, geeignet.
Über nachfolgende Links kommen Sie direkt zu den jeweiligen Online - Anträgen:
ALG II-Weiterbewilligungsantrag (Hier werden alle Informationen abgefragt, die für einen vollständigen Antrag notwendig sind. Dabei wird Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, ergänzende Hilfetexte liefern dazu Erklärungen und sind leicht verständlich.)
Veränderungsmitteilung (Hier können alle Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft mitgeteilt werden (z. B. Veränderungen bei der Mietzahlung, bei den Einkommensverhältnissen oder auch beim Familienstand).
Alle Daten werden komplett online eingegeben, die dazu erforderlichen Unterlagen können direkt per pdf hochgeladen und anschließend mit dem Weiterbewilligungsantrag oder der Veränderungsmitteilung digital und unter Berücksichtigung der datenschutz-rechtlichen Vorgaben an das Jobcenter Landkreis Peine zugesandt werden.
Plakat EA WBA VÄM
ZU HAUSE GESUNDHEIT STÄRKEN
Digitale Angebote für Kundinnen und Kunden des Jobcenters zur Gesundheitsförderung
Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
Deshalb möchten wir Sie auf dieses digitale Angebot aufmerksam machen.
Ab dem 20. April 2022 startet im Rahmen von „ZU HAUSE GESUNDHEIT STÄRKEN – Digitale Kurse“ eine neue Veranstaltungsreihe mit den Themen
„Selbstbewusst durch Bewegung – Finde deine Stärke!“ und
„Hier und Jetzt – Mit neuer Motivation durchstarten!“.
Die Veranstaltungsreihe richtet sich an alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters und ist kostenlos, freiwillig und anonym.
Alle Themen und Termine finden Sie im nachfolgenden Flyer.
Zuhause Gesundheit stärken - die digitalen Kurse (PDF, 295 kB)
Bis Anfang Juli finden jede Woche zwei Kurse für die Dauer von einer Stunde statt. Sie müssen sich dazu vorher nicht anmelden.
Hinweise zur Teilnahme und weitere Informationen finden sie unter folgendem link: https://www.meine-gesundheit-staerken.de/
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Unter folgenden Link finden Sie Informationen, wie Sie als Vertreterin oder Vertreter eines Ausbildungsbetriebes Förderungen aus dem Programm "Ausbildungsplätze sichern" beantragen können.
Link zum Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig im Landkreis Peine ist zurzeit der Fachdienst Soziales.
Ab dem 01.06.2022 sollen hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten. Zuständig ist dann beim Landkreis Peine der Fachdienst Arbeit - Jobcenter.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und der Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz bzw. einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung erhalten die Geflüchteten Leistungen nach dem SGB II und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die insoweit erforderlichen Rechtsänderungen sollen zum 01.06.2022 in Kraft treten.
Die Registrierung durch die Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizei oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Ausländerzentralregister muss spätestens dann erfolgt sein, wenn staatliche Leistungen beantragt werden.
Die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter. Dies gilt auch für Angebote und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Nach Bewilligung der Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie deshalb zeitnah einen Beratungstermin in der Arbeitsvermittlung.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen nach dem SGB II nur auf Antrag erbracht werden. Die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II für die Zeit ab dem 01.06.2022 ist bereits jetzt möglich. Bitte reichen Sie die entsprechenden Antragsunterlagen möglichst zeitnah beim Jobcenter ein.
Unter www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Arbeit/Jobcenter/Anträge-und-Vordrucke können Sie den SGB II-Antrag online stellen. Alternativ stehen Ihnen dort an gleicher Stelle die Antragsunterlagen ebenfalls zum Ausdrucken zur Verfügung. Außerdem liegen diese auch im Eingangsbereich des Jobcenters zur Selbstabholung aus. Beachten Sie bitte, dass die Anträge in Papierform von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.
Bitte fügen Sie dem SGB II-Antrag sämtliche erforderliche Nachweise (als Kopie/Upload) bei, und zwar insbesondere:
- Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung
- Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl
- aktuelle Kontoauszüge für einen Monat
soweit vorhanden:
- Mietbescheinigung/Mietvertrag/sonstiger Nachweis zu Kosten Unterkunft/Heizung
- Arbeitsvertrag
- Unterlagen, die Auskunft über Ihre berufliche Qualifikation oder Ihre beruflichen Erfahrungen geben
Bitte reichen Sie ggf. auch die Erklärung Datenschutz sowie Auskunftsvollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Link einfügen
Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrages Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte gerne unter der Telefonnummer 05171/401-7780 Kontakt zum Jobcenter Landkreis Peine auf.
Weitergehende Informationen und Hinweise erhalten Sie auch unter:
· https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html
· https://www.arbeitsagentur.de/ukraine