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Landkreis Peine
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In der Fachabteilung „Sicherung Lebensunterhalt“ werden Ihre Anträge aufgenommen und Sie werden in allen leistungsrechtlichen Fragestellungen beraten. Unter Berücksichtigung der persönlichen bedarfs- und sozialversicherungsrelevanten Voraussetzungen, wird Ihr sowie der Lebensunterhalt der in ihrem Haushalt lebenden Personen (Bedarfsgemeinschaft) nach dem IfSG individuell sichergestellt.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

  • Als erwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r erhalten Sie Arbeitslosengeld II und ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden gezahlt.

  • Als nicht erwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r, die/der mit dem/der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhalten Sie Sozialgeld. Sie müssen hier von den Pflichtversicherten selbst familienversichert werden, damit Krankenversicherungsschutz besteht.
    Wenden Sie sich hierzu bitte an ihre Krankenkasse.

  • Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind von der Höhe her gleich (siehe "Regelbedarfe").

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Ihre Unterkunftskosten (Kaltmiete plus Nebenkosten) werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, wenn diese angemessen sind.
Die Angemessenheitsgrenze richtet sich u.a. nach der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.
Wenn Sie zeitweise ein Umgangsrecht mit Kindern außerhalb ihrer Bedarfsgemeinschaft ausüben, gelten zum Teil abweichende Regelungen.

Auch Ihre Heizkosten werden in der tatsächlichen Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind.
Es gelten zum Teil abweichende Regelungen, wenn

  • Sie schwerbehindert oder alleinerziehend sind
  • oder ein zeitweises Umgangsrecht mit Kindern außerhalb ihrer Bedarfsgemeinschaft ausüben.

Als Eigentümer/in von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und dergleichen gelten für Sie die gleichen Grundsätze.

Zu den Unterkunftskosten erhalten Sie auf Nachfrage nähere Auskünfte von Ihrem Leistungssachbearbeiter, Ihrer Leistungssachbearbeiterin.

Regelbedarfe

Tabelle Arbeitslosengeld II / Sozialgeld


Pauschalierte Regelbedarfe



 

ab 01.01.2021

  ab
 01.01.2022

 

 

 

 

Alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte, Personen deren Partner
minderjährig ist

 

446,00 €

449,00 €

Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte,
die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und gemeinsam wirtschaften

 

401,00 €

404,00 €

Erwachsene Leistungsberechtigte, die weder einen eigenen, noch als Ehegatte,
Lebenspartner, oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft
einen gemeinsamen Haushalt führen

jeweils

357,00 €

360,00 €

Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

jeweils

373,00 €

376,00 €

Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

jeweils

309,00 €

311,00 €

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

jeweils

283,00 €

285,00 €


Kosten der Unterkunft

Übersicht KdU ab 2022 (PDF, 40 kB)


Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
   
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
  14:00 - 16:00 Uhr
   
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
  14:00 - 17:00 Uhr
   
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
   
Termine sind nach Vereinbarung möglich 

Kontakt

Erstkontaktstelle Jobcenter
Stederdorfer Straße 23/24
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 778 0
Fax: +49 5171 401 772 4
Raum: 4030, Gebäudeteil 4, EG, Stederdorfer Str. 23/24
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Wichtige Informationen

Für wichtige Informationen zur Ukraine-Hilfe und zum Coronavirus hat der Landkreis Peine je ein Bürgertelefon geschaltet. Darüber hinaus haben wir unter den Rubriken "Wichtige Links" und "Wichtige Downloads" weitere Informationen für Interessierte zusammengestellt.

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Kontakt

Bürgertelefon Coronavirus
Burgstraße 1
31224 Peine

Telefon: +49 5171 401 900 0
Fax: +49 5171 401 770 0
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