Die Aufgaben des Gesundheitsschutzes sind vielseitig. Beratungen, Überwachungen und Maßnahmen im Rahmen der Infektions-, Umwelt- und Ortshygiene sollen den Einzelnen aber insbesondere Personenkollektive vor Epidemien an übertragbaren Krankheiten und vor einer Vielzahl möglicher schädigender Umwelteinflüsse schützen.
Im Gesundheitsschutz arbeiten ausgebildete Gesundheitsaufseher/innen und Hygienekontolleure/-kontrolleurinnen. Die hygienisch-technischen Inhalte, der Umfang der zu beachtenden Rechts- und Beurteilungsgrundlagen und die damit verbundene Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit erfordern umfassende Fachkenntnisse und Fertigkeiten.
Desweiteren ist eine gute Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Bürgern und Bürgerinnen sowie allen Akteuren des Gesundheitswesens für die tägliche Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitsschutz von große Bedeutung. Die nachstehend aufgelisteten Tätigkeiten beschreiben die im Gesundheitsschutz anfallenden Hauptaufgaben:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu vrhindern. Dazu gehören:
- Tuberkulosefürsorge und Beratung und Ermittlung bei anderen meldepflichtigen Erkrankungen
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für im Lebensmittelbereich tätige Personen
- Schädlingsbekämpfung
- Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
In der nebenstehenden Leiste finden Sie Anträge für Leichenpässe und Umbettungsanträge.
Hygieneüberwachung von Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Überwachung von allgemein-hygienischen, funktionell-baulichen, hygienisch-technischen Anforderungen und Infektionshygienische Überwachung/Betreuung von zum Beispiel Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arztpraxen, Heilpraktikerpraxen, Praxen mit invasiven Eingriffen, Piercern, Tätowierern, Akupunkteuren, Kindertagesstätten, Schulen, Gemeinschaftsunterkünften und vieles mehr
In der nebenstehenden Leiste finden Sie ein Hinweisblatt für Arztpraxen.
Trinkwasser, Badewasser, Schwimm- und Badebeckenwasser
Probeentnahmen und Bestimmung der Wasserqualität (organoleptisch, mikrobiologisch, physikalisch, physikalisch-chemisch, chemisch, radioaktiv) sowie allgemeine Beratung zu
- Trinkwasser
- Oberflächenbadewasser von Badeseen, Naturbädern, EU-Badegewässern/Badegebieten sowie Kleinbadteichen
- Schwimm- und Badebecken in öffentlichen und gewerblichen Badeanstalten: Hallenbäder, Beckenfreibäder, Warmsprudelbecken, Therapie- und Bewegungsbecken, Kaltwassertauchbecken, Durchschreitebecken etc.
- Mitwirkung bei der Überwachung von Abwasserbeseitigung
Umwelthygiene
- Siedlungshygiene, Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung, Bau- und Wohnungshygiene
Gewerbehygiene
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
In der nebenstehenden Leiste finden Sie ein Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen Personal mit der erforderlichen Sachkenntnis notwendig ist
und ein Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen keine Sachkenntnis erforderlich ist.
Im Einzelnen siehe weiter: Infektionsschutz und Hygieneüberwachung.