Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen:
Mit der Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder dieser Altersstufe erreicht und hinsichtlich ihrer individuellen Fähigkeiten, Förderungsmöglichkeiten und gesundheitlichen Risiken beraten. Die Untersuchung wird nach dem SOPHIA-Programm ( Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. In Niedersachsen arbeiten 30 Gesundheitsämter nach diesen Richtlinien.
Bürgerinfo Schuleingangsuntersuchung 2019 (PDF, 143 kB)
Rechtsgrundlagen Niedersachsen (PDF, 22 kB)
Entwicklungsdiagnostik in Kindergärten:
In den Kindertagesstätten des Landkreises wird für 4jährige Kinder eine ärztliche Diagnostik und Beratung hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes und eventueller Fördermöglichkeiten angeboten. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen vermittelt. Das Angebot richtet sich an Kindertagesstätten, welche die Untersuchungstermine mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vereinbaren und mit denen eng zusammengearbeitet wird. Eltern, deren 4jähriges Kind keine Betreuungseinrichtung besucht, können über das Gesundheitsamt (Frau Wolters) einen Termin vereinbaren.
Gesundheitsberichterstattung:
Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen werden anonymisiert und statistisch ausgewertet. So kann ermittelt werden, in welchen regionalen Gebieten oder bei welchen Bevölkerunggruppen ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht, um Fehlentwicklungen vorzubeugen oder ihnen entgegen zu wirken. Da eine Vielzahl der niedersächsischen Gesundheitsämtern nach den obengenannten Richtlinien untersuchen, können die Daten überregional ausgewertet werden.
Die nebenstehenden Kindergesundheitsberichte können Sie herunterladen.
Gutachten für Förderbedarf und Eingliederungshilfen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz:
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen benötigen für die Gewährung von Förderungsmaßnahmen ein amtsärztliches Gutachten. Die Anträge hierfür werden beim Fachdienst Soziales des Landkreises Peine gestellt. Diese Anträge werden dann zur ärztlichen Begutachtung an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weitergeleitet.
Durchführung des Sprachheilsprechtages durch den Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte:
Kinder mit auffälliger Sprachentwicklung sollten frühzeitig dem behandelnden Kinderarzt vorgestellt werden, der dann entscheidet, ob eine ambulante Logopädie erforderlich ist. Reicht diese Maßnahme allein nicht aus, empfiehlt sich eine Vorstellung beim Sprachheiltag im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Gegebenenfalls kann eine Vermittlung in den Sprachheilkindergarten erfolgen.
Impfberatung für Kinder und Jugendliche:
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erfolgt eine Impfberatung für jedes eingehende Schulkind. Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst jährlich eine Impfkampagne in den 7. Klassen aller weiterführenden Schulen durch. Die Impfpässe der Jugendlichen werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen
Informationen zu Schutzimpfungen (PDF, 147 kB)
geprüft und eine individuelle Impfempfehlung ausgesprochen. Die Impfung sollte dann durch den behandelnden Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Auf diese Weise wird zu einer Verbesserung des Impfschutzes der Heranwachsenden beigetragen.
Konzept Impfkampagne 7. Jahrgang (PDF, 399 kB)
Teilnahme und Unterstützung von Präventionsveranstaltungen:
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst beteiligt sich aktiv an den Präventionsmaßnahen in Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus kann die Nutzung von bereits vorhandenen Projekten angebahnt werden.
Beratung von Erziehungsberechtigten, Lehrer/innen und Erzieher/innen:
Bei besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen, die beispielsweise im Kindergarten oder in der Schule auftreten, bietet der KJÄD seine beratende oder vermittelnde Funktion an.
siehe auch: Medizinischer Fachdienst/Jugendärztlicher Dienst - Dienstleistungen im Bürgerservice Niedersachsen